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Profin.
Maga. Drin. iur. Gertrude Allmer
Juristin, Gesundheits-
und Pflegerechtsexpertin, Riskmanagerin, Univ. / FH - Lektorin,
Allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige für
Gesundheits- und Krankenpflege,
Berufskunde, Arbeitstechnik und
Betriebsorganisation,
Planung, Ausbildung und Führung
von Führungskräften. Umfangreiche Fachpublikationen, und zahlreiche einschlägige Vorträge und Seminare.


Herzlich
Willkommen!
Ich freue mich
sehr, dass Sie mich auf meiner homepage besuchen.

Umfassende Kenntnisse im Berufsrecht der Gesundheitsberufe
und Sozialbetreuungsberufe, sowie Kenntnisse im Organisationsrecht von Krankenanstalten, stationären, teilstationären und ambulanten Pflege- und
Behinderteneinrichtungen, und der möglichen, daraus resultierenden strafrechtlichen Verantwortung und zivilrechtlichen Haftung,
Kenntnisse in der Rechtstellung des Patienten / Klienten / Kunden /
pflegebedürftigen Menschen sind ………………..............
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eine wesentliche und unverzichtbare Berufs- und Dienstpflicht,
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rechtlicher Selbstschutz für alle Gesundheits-
und Sozialberufe, insb. der Ärzte/Ärztinnen, Gesundheits- und
Krankenpflegeberufe, Sozialbetreuungsberufe, usw.,
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ein professioneller Schutz vor einlassungs- und übernahmefahrlässiges Handeln in der Berufsausübung,
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ein professioneller Schutz vor rechtswidrigen, möglicherweise „schrankenlosen“
Dienstanweisungen durch den Arbeit-/Dienstgeber,
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ein Beitrag zur Qualitätssicherung und Risikenminimierung am Arbeitsplatz,
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unverzichtbar in der Kommunikations- und Informationsorganisation von Gesundheits- und Sozialunternehmen,
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eine Beschwerdemanagementstrategie, als Prüfstein für Qualitätssicherung,
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ein Beitrag zur Sicherung der Rechtstellung des
Patienten/Klienten und pflegebedürftigen Menschen,
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ein Managementauftrag im Rahmen der Organisationsverantwortung der Führungskräfte in Gesundheits- und Sozialunternehmen,
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ein Beitrag zur Optimierung der Struktur- und Prozessorganisation in
Gesundheits- und Sozialunternehmen, im rechtlichen Schutzinteresse der
Kunden, der Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen und der Rechtsträger / Dienstgeber
/ Arbeitgeber,
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ein Beitrag zur partnerschaftlichen interdisziplinären Zusammenarbeit zwischen ärztlichen und nichtärztlichen
Gesundheits- und Sozialberufen,
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ein Betrag zur Arbeitszufriedenheit, zum Selbstverständnis und Selbstverwirklichung in einem Gesundheits- und Sozialberuf,
……….............................
Ihre beste Rechtschutzversicherung.

Profin. Maga. Drin. iur. Gertrude Allmer
Tel.:+43
(0) 664 2407686

E-mail:
dr.gertrude.allmer@medizinrecht-pflegerecht.com
Webmaster:
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